Fragen und Antworten
01. Wie schnell kann ich eine Betreuerin bekommen?
02. Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Pflegekraft?
03. Wie lange bleibt die Betreuerin?
04. Wie sind die Betreuungskräfte versichert?
05. Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person nicht versteht?
06. Ist die ganze Sache legal?
07. Was ist, wenn z. B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus geht?
08. Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuerin?
10. Muss ich der Betreuungsperson die Reisekosten bezahlen?
11. Was muss für die Betreuuerin gestellt werden?
12. Was ist mit Freizeit und Krankheit?
13. Wie lange läuft der Vertrag?
15. Wie sind die Kündigungsfristen?
01. Wie schnell kann ich eine Betreuerin bekommen?
In der Regel innerhalb von 7-10 Tagen, in Ausnahmefällen geht es auch schneller.
02. Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Pflegekraft?
Je nach Angebot : Standardangebot - Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Premiumangebot mittlere bis gute Deutschkenntnisse. Dieser Aspekt ist für den Kunden von Anfang an ersichtlich, da das Niveau der Sprachkenntnisse im Vertrag festgelegt ist.
03. Wie lange bleibt die Betreuerin?
In der Regel 2 – 3 Monate, nach Absprache mit dem Kunden.
04. Wie sind die Betreuungskräfte versichert?
Alle Betreuungskräfte sind in Polen angemeldet und sind verpflichtet Sozialabgaben zu entrichten, damit sind sie auch krankenversichert. Schon aufgrund dessen, dass sie im Angestelltenverhältnis arbeiten,
und damit es automatisch zur Meldung bei den polnischen Behörden führt.
05. Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person nicht versteht?
Sollten gravierende Probleme mit der betreuenden Person auftauchen, wird diese schnellstmöglichst ausgewechselt. Falls die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuerin nicht stimmt, ist auch zu prüfen ob ein Wechsel vorzunehmen ist. Man muss allerdings berücksichtigen, dass beide Parteien oft bis zu 2 Wochen brauchen, um sich kennen zu lernen.
06. Ist die ganze Sache legal?
Selbstverständlich. Die Verträge sind mit Hilfe der Rechtsanwälte konzipiert worden.
Die Dienstleistungsfreiheit gilt auch für Länder in denen unser Partner tätig ist. Seit dem Beitritt Polens und anderer osteuropäischer Länder zur EU am 01.05.2004 in Verbindung mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 können polnische Unternehmen u.a. osteuropäische Staatsangehörige gem. Art. 18 EGV, ihre Angestellte visumsfrei nach Deutschland entsenden, mit der A1 Bescheinigung.
07. Was ist,wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus geht?
Die Betreuerin bleibt am Einsatzort, besucht den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich um ihn. Der Vertrag läuft weiter, bei langanhaltendem Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit den Vertag ganz normal zu kündigen bzw. ruhen zu lassen.
08. Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuerin?
Unser Kooperationspartner organisiert den Transport der Betreuerin. Wenn die Stelle in unserer Region ist, holen wir die Betreuungskräfte ab und bringen sie zu Ihnen nach Hause. Wenn es außerhalb unserer Region ist, muss der Kunde die Kraft selber vom Bahnhof bzw. Busbahnhof abholen.
Die Preise der Dienstleistungen werden Tag genau berechnet, indem der im Vertrag genannte Tagessatz auf die Monatstage multipliziert wird. Vermittlungskosten fallen nicht an. Alle Preise finden Sie unter der Kostenseite.
10. Muss ich der Betreuungsperson die Reisekosten bezahlen?
Die Reisekosten sind im Monatsbetrag enthalten.
11. Was muss für die Betreuerin gestellt werden ?
Ein separates Zimmer, ev. mit Fernseher. Kost und Logis im Rahmen des Vertrages.
12. Was ist mit Freizeit und Krankheit?
Freizeit wird mit der Betreuungsperson oder Familie abgesprochen. Wird die Betreuerin krank, ist sofort der Senioren Service Curita24 zu benachrichtigen, damit schnellstmöglich eine Ersatzkraft zur organisiert werden kann.
13. Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag kann mindestens für 1 Monat und höchstens für 2 Jahre abgeschlossen werden, kann dann aber jeweils erneuert werden.
Der Vertrag endet automatisch 3 Tage nach dem Tod des Patienten. Die Tatsache muss uns sofort gemeldet werden und eine Kopie der Sterbe-urkunde vorgelegt werden.
Grundpflege, Haushaltsführung, Beaufsichtigung. Alle medizinische Leistungen dürfen nicht erbracht werden, z.B. keine Behandlungspflege
Unsere Patientenversorgung im Bereich der allgemeinen Grundpflege erstreckt sich über folgende Leistungen.
| - Kontrolle von Blutdruck, Temperatur und Puls |
- Körperpflege (Waschen, Baden,usw.) |
| - Darreichung von Nahrung | - Betten und Lagern |
| - Mobilisationsübungen | - 24-Std.-Pflegebereitschaft |
| - Familienpflege | - Hausnotruf |
15. Wie sind die Kündigungsfristen?
Der Kunde hat ein normales Widerrufsrecht von 14 Tagen, darüber hinaus gilt eine ordentliche Kündigung; zum Monatsende mit zwei wöchiger Kündigungsfrist.
