Fragen und Antworten - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Germersheim

Fragen und Antworten

Ist die ganze Sache legal?

Ja! Im Zuge des erweiterten EU-Freizügigkeitsgesetzes von 2011, dürfen die entsendeten Pflegekräfte ganz legal in Deutschland arbeiten, wenn sie sozialversicherungspflichtig bei dem Entsendeunternehmen angestellt sind. Das ist bei unseren Kooperationspartnern immer gewährleistet!

Was muss für die Betreuerin gestellt werden?

Ein separates und möbliertes Zimmer. Außerdem Kost und Logis im Rahmen des Vertrages.

Wie schnell kann ich eine Betreuungskraft bekommen?

In der Regel bereits innerhalb eine Woche, in dringenden Fällen auch schneller.

Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Pflegekraft?

Unsere Betreuerinnen sprechen natürlich nicht alle gleich gut Deutsch. Sie haben die Wahl von Personal mit einfachen Deutschkenntnissen bis hin zu Betreuerinnen/ Betreuern, die sehr gut Deutsch sprechen. Wir werden nach Ihren Bedürfnissen mit Ihnen zusammen eine für Sie passende Kraft aussuchen.

Was macht die Betreuungskraft?

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wie z.B.:

  • Hilfe im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren etc.)
  • Hilfe bei Toilettengängen oder Inkontinenzversorgung
  • Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • Hilfe bei Aufstehen u. Zubettgehen, An-u. Auskleiden, Gehen, Stehen
  • Begleitung zu Arzt, Friseur, Behörden, Spaziergängen, Ausflügen                                 Einkaufen, Kochen, Waschen und Bügeln, Putzen, Haustierversorgung etc. und weitere Aufgaben nach Absprache.

Wie lange bleibt die Betreuerin?

Im Normalfall 2-3 Monate. Dies kann aber in Abstimmung flexibel geregelt werden. Danach wird sie von einer ebenso qualifizierten Kollegin abgelöst. Ziel ist es, feste abwechselnde Teams zu bilden, um häufige Wechsel zu vermeiden.

Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person absolut nicht versteht?

Wenn beide nicht miteinander auskommen, wird die Betreuungskraft so schnell wie möglich ausgewechselt. Man sollte allerdings immer berücksichtigen, dass beide Parteien eine angemessene Eingewöhnungsphase brauchen, um sich gegenseitig richtig kennen zu lernen.

Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuerin?

Unser Kooperationspartner organisiert die Reise der Betreuerin. In der Regel holen wir die Betreuungskräfte vom Bahnhof ab und bringen sie zu Ihnen nach Hause.

Was ist, wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?

Die Betreuerin bleibt am Einsatzort, besucht die Patientin/den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich weiter um sie/ihn und ihren/seinen Haushalt. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen oder ganz normal zu kündigen.

Was geschieht, wenn die Pflegekraft krank wird oder ausfällt?

Fällt eine Betreuerin aus, organisieren wir umgehend eine Ersatzkraft.

Sind die Betreuungskräfte versichert?

Ja, alle Betreuungskräfte sind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit u.a. auch krankenversichert.

Welche Kosten fallen an?

Bereits ab 70,- € pro Tag möglich!
Die genauen Kosten richten sich nach dem individuellen Bedarf des Pflege- bedürftigen und wird mit Ihnen vorher im Detail besprochen. Wir erstellen Ihnen gerne kostenlos ein unverbindliches Angebot. Kosten für Vermittlung oder eine Betreuungspauschale fällt bei uns für Sie nicht an.

Habe ich Anspruch auf irgendwelche Zuzahlungen?

Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  • 316,- € bis zu 901,- € monatlich zahlt die Pflegekasse, je nach Pflegegrad
  • 134,- € monatlich (einmal jährlich 1.612,- €) erhalten Sie für Verhinderungspflege. Zusätzlich können pro Jahr 806,- € zusätzlich zur Verhinderungspflege angerechnet werden, wenn die jährliche Leistung der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird.
  • 333,- €* monatlich Steuervorteile (bis zu max. 4000,- € jährlich können von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden).

*Steuervorteile bis zu 333 € im Monat. Bitte beachten Sie, dass wir als Vermittler keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Wie sind die Arbeitszeiten der Pflegekraft?

Auch die Betreuerinnen brauchen selbstverständlich Ruhe-und Erholungszeiten. Sie sind jedoch flexibel und passen sich in Absprache dem Tagesablauf der zu betreuenden Person an.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Vertrag kann ohne Begründung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Verstirbt die zu betreuende Person, endet der Vertrag 3 Tage nach dem Todestag.

Was sind die nächsten Schritte?

1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.

2. Bedarfsermittlung
In einem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in Verbindung mit einem Fragebogen die konkrete Bedarfssituation.

3. Personalvorschläge
Innerhalb von 2-3 Tagen erhalten Sie dann von uns konkrete Vorschläge für Betreuungskräfte (Beschreibung der Person, Sprachkenntnisse, bisherige Erfahrungen in der Seniorenbetreuung, Foto).

4. Vertragsabschluss
Sie entscheiden sich für eine der vorgeschlagenen Personen. Erst jetzt schließen Sie den Vertrag mit unserem Kooperationspartner, dem Arbeitgeber der Betreuungskraft, ab. Die Betreuungskraft reist dann zum vereinbarten Termin an und übernimmt Ihre Aufgabe. Wir bleiben während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner vor Ort.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit ansprechen!


Wir unterstützen Sie dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: „Zuhause„

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