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Reutlingen

Fragen und Antworten
  
Wie schnell kann ich eine Betreuungskraft bekommen?

In der Regel bereits innerhalb einer Woche, in dringenden Fällen auch schneller.

Was muss für die Betreuungskraft gestellt werden?

Ein separates und möbliertes Zimmer. Außerdem ist Kost und Logi für die Betreuungskraft frei. Die Bereitstellung einer Internetverbindung ist von Vorteil.

Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Betreuungskraft?

Unsere Betreuungskräfte sprechen natürlich nicht alle gleich gut Deutsch. Sie haben die Wahl von Personal mit einfachen Deutschkenntnissen bis hin zu sehr gutem Deutsch. Wir werden nach Ihren Bedürfnissen mit Ihnen zusammen eine für Sie passende Kraft aussuchen.

Was macht die Betreuungskraft?

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wie z.B.:  

  • Hilfe im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren etc.)
  • Hilfe bei Toilettengängen oder Inkontinenzversorgung
  • Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • Hilfe bei Aufstehen u. Zubettgehen, An-u. Auskleiden, Gehen, Stehen
  • Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
  • Hilfe bei der Mobilisierung, Gehen, Stehen, Treppen steigen, Spaziergänge
  • Hilfe im Bereich der Hauswirtschaft, Einkaufen, Kochen, Waschen und Bügeln, Putzen
  • Begleitung zu Ärzten, Apotheke, Friseur
  • Individuelle Aufgaben nach Absprache

Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskraft?

Auch die Betreuungskräfte brauchen selbstverständlich Ruhe-und Erholungszeiten. Sie sind jedoch flexibel und passen sich in Absprache dem Tagesablauf der zu betreuenden Person an.

Wie lange bleibt die Betreuungskraft?

Ungefähr 2 Monate. Dies kann aber in Abstimmung flexibel geregelt werden. Danach wird sie von einer ebenso qualifizierten Kollegin abgelöst. Ziel ist es, feste abwechselnde Teams zu bilden, um häufige Wechsel zu vermeiden.  

Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person absolut nicht versteht?

Wenn beide nicht miteinander auskommen, wird die Betreuungskraft so schnell wie möglich ausgewechselt. Man sollte allerdings immer berücksichtigen, dass beide Parteien eine angemessene Eingewöhnungsphase brauchen, um sich gegenseitig richtig kennen zu lernen.

Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuungskraft?

Unser Kooperationspartner organisiert die Reise der Betreuungskraft. In der Regel holen wir die Betreuungskräfte vom Bahnhof ab und bringen sie zu Ihnen nach Hause. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Familie die Fahrt vom/zum Busbahnhof übernehmen muss.

Was ist, wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?

Die Betreuerin bleibt am Einsatzort, besucht die Patientin/den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich weiter um sie/ihn und ihren/seinen Haushalt. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen oder ganz normal zu kündigen.

Was geschieht, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?

Fällt eine Betreuungskraft aus, organisieren wir umgehend eine Ersatzkraft.

Ist die ganze Sache legal?

Das ist bei unseren Kooperationspartnern gewährleistet! (Entsendung mit A1)

Sind die Betreuungskräfte versichert?

Ja, alle Betreuungskräfte sind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit u.a. auch krankenversichert.

Welche Kosten fallen an?

Die genauen Kosten richten sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen und wird mit Ihnen vorher im Detail besprochen. Wir erstellen Ihnen gerne kostenlos ein unverbindliches Angebot. Kosten für Vermittlung oder eine Betreuungspauschale fällt bei uns für Sie nicht an.  

Habe ich Anspruch auf irgendwelche Zuzahlungen?

Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  • Pflegegeld, monatlich, je nach Pflegegrad
  • Verhinderungspflege, jährlich zwischen 1.612€ und 2.418€ (wenn die Leistung der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde)
  • Steuervorteil im Rahmen der Haushaltsnahen Dienstleistung (max. 4.000€ im Jahr)
  • Pflegepauschbetrag, je nach Pflegegrad


*Bitte beachten Sie, dass wir als Vermittler keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Vertrag kann ohne Begründung mit einer Frist von max. 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Verstirbt die zu betreuende Person, endet der Vertrag zwischen 3 und 7 Tage nach dem Todestag.



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