Reutlingen
Fragen und Antworten
Wie schnell kann ich eine Betreuungskraft bekommen?
In der Regel bereits innerhalb einer Woche, in dringenden Fällen auch schneller.
Was muss für die Betreuungskraft gestellt werden?
Ein separates, möbliertes Zimmer. Kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Eine Internetverbindung ist wünschenswert.
Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Betreuungskraft?
Die Deutschkenntnisse unsere Betreuungskräfte variieren – von Grundkenntnissen bis hin zu guten Sprachkenntnissen. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir eine Kraft aus, die Ihren Anforderungen entspricht.
Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft?
Sie unterstützt bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, wie z.B.:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren etc.)
- Hilfe bei Toilettengängen oder Inkontinenzversorgung
- Unterstützung bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Hilfe bei Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen
- Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
- Mobilisierung (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Spaziergänge)
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen)
- Begleitung zu Ärzten, Apotheken oder zum Friseur
- Individuelle Aufgaben nach Absprache
Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft nicht?
- Medizinische Behandlung
- Grundreinigung
- Fensterputzen
- Gartenarbeit
- 24 Stunden Arbeiten
Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskraft?
Diese sind flexibel und passen sich in Absprache dem Tagesablauf der zu betreuenden Person an. Natürlich benötigen auch Betreuungskräfte Ruhe- und Erholungsphasen.
Wie lange bleibt die Betreuungskraft?
In der Regel etwa 2 Monate. Dies kann jedoch individuell angepasst werden. Im Anschluss wird die Kraft von einer ebenso qualifizierten Kollegin abgelöst. Unser Ziel ist es, feste Teams zu bilden, um häufige Wechsel zu vermeiden.
Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person absolut nicht versteht?
Wenn die Chemie nicht passt, organisieren wir umgehend eine Ersatzkraft. Bitte bedenken Sie, dass eine angemessene Eingewöhnungsphase wichtig ist, damit beide Seiten sich kennenlernen können.
Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuungskraft?
Die Reise wird von unserem Kooperationspartner organisiert. In der Regel holen wir die Betreuungskräfte vom Bahnhof ab und bringen sie zu Ihnen nach Hause. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Familie die Fahrt vom/zum Busbahnhof übernehmen muss.
Was ist, wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
Die Betreuungskraft bleibt vor Ort, besucht die zu betreuende Person im Krankenhaus und kümmert sich weiterhin um den Haushalt. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können Sie den Vertrag ruhen zu lassen oder kündigen.
Was geschieht, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?
Fällt eine Betreuungskraft aus, organisieren wir umgehend eine Ersatzkraft.
Ist die Vermittlung legal?
Ja, unsere Kooperationspartnern garantieren eine legale Entsendung (A1-Entsendung)
Sind die Betreuungskräfte versichert?
Ja, alle Betreuungskräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit unter anderem krankenversichert.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten hängen vom individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses, unverbindliches Angebot. Vermittlungsgebühren oder Betreuungspauschalen fallen bei uns nicht an.
Habe ich Anspruch auf irgendwelche Zuzahlungen?
Ja, folgende Möglichkeiten bestehen:
- Pflegegeld, monatlich, abhängig vom Pflegegrad
- Verhinderungspflege, Gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539€
- Steuervorteil im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen (max. 4.000€ im Jahr)
- Pflegepauschbetrag, abhängig vom Pflegegrad
(Als Vermittler dürfen wir keine steuerliche Beratung anbieten. Bitte klären Sie genauen Vorteile mit Ihrem Steuerberater)
Wie sind die Kündigungsfristen?
Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen einer Frist von max. 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
Verstirbt die zu betreuende Person, endet der Vertrag 3 bis 7 Tage nach dem Todestag.