Pflegegeld - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Germersheim

Pflegegeld

Grundlage für das Pflegegeld ist die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit sind nach der Begutachtungsweise sechs Bereiche relevant:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den genannten Bereichen lässt sich der Grad der Selbstständigkeit ableiten. Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in fünf Pflegegraden. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen.

  • Monatliches Pflegegeld, seit Januar 2024:

Pflegegrad 1 = kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2 = 332 EUR
Pflegegrad 3 = 573 EUR
Pflegegrad 4 = 765 EUR
Pflegegrad 5 = 947 EUR


Verhinderungspflege:

Ab Pflegegrad 2 kann bei Urlaub oder Erkrankung eines pflegenden Angehörigen, eine Ersatzkraft bis zu 6 Wochen und 1.612,- Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind 887,- Euro) mit zum Verhinderungspflegegeld angefragt werden, also insgesamt bis zu 2.499,- Euro jährlich.

Hinweis: Pflegehilfsmittel bis zu 40,- Euro im Monat können in Anspruch genommen werden.

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.000,- Euro pro in Anspruch genommen werden.


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