Pflegegeld - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Germersheim

Pflegegeld

Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit sind nach der Begutachtungsweise sechs Bereiche relevant:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den genannten Bereichen lässt sich der Grad der Selbstständigkeit ableiten. Wie pflegebedürftig jemand ist, zeigt sich in den fünf Pflegegraden.
Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen.


Monatliches Pflegegeld, ab Januar 2025:

Pflegegrad 1 = kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf Beratungsbesuche
Pflegegrad 2 = 347 EUR
Pflegegrad 3 = 599 EUR
Pflegegrad 4 = 800 EUR
Pflegegrad 5 = 990 EUR


Verhinderungspflege:

Seit 1.Juli 2025 kann die Verhinderungspflege, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, in Anspruch genommen werden. Ab Pflegegrad 2 steht der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539€ zu Verfügung.

Anpassung Wohnumfeld:

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.180,- Euro pro Maßnahme in Anspruch genommen werden.


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