Germersheim
Pflegegeld
Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit sind nach der Begutachtungsweise sechs Bereiche relevant:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus den genannten Bereichen lässt sich der Grad der Selbstständigkeit ableiten. Wie pflegebedürftig jemand ist, zeigt sich in den fünf Pflegegraden.
Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen.
Monatliches Pflegegeld, ab Januar 2025:
Pflegegrad 1 = kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf Beratungsbesuche
Pflegegrad 2 = 347 EUR
Pflegegrad 3 = 599 EUR
Pflegegrad 4 = 800 EUR
Pflegegrad 5 = 990 EUR
Verhinderungspflege:
Seit 1.Juli 2025 kann die Verhinderungspflege, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, in Anspruch genommen werden. Ab Pflegegrad 2 steht der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539€ zu Verfügung.
Anpassung Wohnumfeld:
Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.180,- Euro pro Maßnahme in Anspruch genommen werden.