Fragen - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Mainz

Fragen und Antworten

01. Wie schnell kann ich eine/n Betreuer/in bekommen?

In der Regel innerhalb von 7-10 Tagen, in dringenden Fällen auch schneller.

02. Wie sind die Deutschkenntnisse bei dem/der Betreuer/in?

Je nach Angebot: Standardangebot - Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Premiumangebot mittlere bis gute Deutschkenntnisse. Dies ist für Sie von Anfang an ersichtlich, da das Niveau der Sprachkenntnisse im Vertrag festgelegt wird.

03. Wie lange bleibt der/die Betreuer/in?

In der Regel 2 – 3 Monate, nach Absprache mit Ihnen oder Ihren Angehörigen.

04. Wie sind die Betreuungskräfte versichert?

Alle Betreuungskräfte sind in Polen in einem Angestelltenverhältnis und somit als Arbeitnehmer auch angemeldet. Sie sind verpflichtet Sozialabgaben zu entrichten, somit auch krankenversichert.

05. Was passiert, wenn sich die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person nicht versteht?

Falls die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und dem/der Betreuer/in nicht stimmt, ist zu prüfen ob ein Wechsel vorzunehmen ist. Sollten gravierende Probleme auftreten, wird die Betreuungskraft schnellst möglichst ausgewechselt. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass beide Parteien oft bis zu 4 Wochen brauchen, um sich gegenseitig kennen zu lernen und aneinander zu gewöhnen.

06. Ist die ganze Sache legal?

Selbstverständlich.
Die Dienstleistungsfreiheit gilt auch für die Länder in denen unsere Partner tätig sind. Seit dem Beitritt Polens und anderer osteuropäischer Länder zur EU am 01.05.2004 in Verbindung mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 können polnische Unternehmen gem. Art. 18 EGV, ihre Angestellten (osteuropäische Staatsangehörige), in Verbindung mit der A1-Bescheinigung, visumsfrei nach Deutschland entsenden.

07. Was ist, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?

Der/die Betreuer/in bleibt am Einsatzort, besucht die Patientin bzw. den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich um sie/ihn. Der Vertrag läuft weiter, bei lang-anhaltendem Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit den Vertrag vertrags-gemäß zu kündigen bzw. den Vertrag ruhen zu lassen.

08. Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung des/der Betreuer/in?

Unser Kooperationspartner organisiert den Transport der Betreuungskraft. Wenn die Arbeitsstelle in der von uns betreuten Region ist, holen wir die Betreuungskraft ab und bringen sie zu Ihnen nach Hause. Wenn sie außerhalb unserer Region liegt, bitten wir Sie die Betreuungskraft selbst vom Bahnhof bzw. Busbahnhof abzuholen.

09. Welche Kosten fallen an?

Die vereinbarte monatliche Vergütung, zzgl. Reisekosten für Hin- und Rückfahrt. Diese belaufen sich derzeit auf rund 100,- Euro. Je nach Vereinbarung wechseln sich die Haushaltshilfen alle 2 - 3 Monate ab. Startet eine Haushaltshilfe im Laufe eines Monats, wird die monatliche Vergütung anteilmäßig berechnet. Vermittlungskosten fallen nicht an. Alle Preise finden Sie auf der Seite Kosten.

10. Muss ich der Betreuungskraft die Reisekosten bezahlen?

Ja, die Reisekosten betragen derzeit rd. 100.-€ für Hin- und Rückfahrt.

11. Was muss für den/die Betreuer/in gestellt werden?

Ein separates Zimmer, evtl. mit Fernseher. Kost und Logis im Rahmen des Vertrages.

12. Wie ist die Freizeitregelung und was passiert bei Krankheit des/der Betreuer/in?

Freizeit wird mit der Betreuungsperson oder Familie abgesprochen. Wird die Betreuerin krank, ist sofort der Senioren Service Curita24 zu benachrichtigen, damit wir schnellstmöglich eine Ersatzkraft organisieren können.

13. Wie lange läuft der Vertrag?

Der Vertrag kann für einen Monat bis höchstens 2 Jahre abgeschlossen werden. Er kann aber jeweils erneuert werden.
Er endet aber automatisch 7 Tage nach dem Tod der zu betreuenden Person. Wir bitten Sie uns dies umgehend mitzuteilen und eine Kopie der Sterbeurkunde zur Verfügung zu stellen.

14. Was machen die Kräfte?

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen, kochen, Wäsche waschen, bügeln, putzen, Haustierversorgung, Zimmer-pflanzenpflege

Grundversorgung

Körperhygiene wie waschen, duschen, baden, eincremen, Mundpflege, kämmen, rasieren, Inkontinenzversorgung, Nahrungszubereitung und Hilfe bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme

Aktivierende Versorgung

An- und Auskleiden, Hilfestellung beim Gehen, Hilfestellung beim Stehen, Treppen steigen, Spaziergänge, Arztbesuche

Medizinischen Pflege und Leistungen, die dem deutschen Pflegegesetz unterliegen, dürfen nicht erbracht werden.

15. Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Kunde hat ein normales Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Vertrag hat eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.

16. Was sind die nächsten Schritte?

Eine genaue Ablaufbeschreibung finden Sie hier


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