Kostenvergleich - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Mainz

Kostenvergleich

Die Tagespauschale einer Betreuungskraft beträgt ab 65 Euro (ca.1.980 Euro im Monat)

Bei Kostenbetrachtung der Pflegegrades, sollten Sie unbedingt das Ihnen zustehende Pflegegeld der Kassen berücksichtigen.


Beispielrechnung (Betreuungskraft mit mittlere Deutschkenntnisse 1980 EUR):

Pflegegrad 2 (alte Pflegestufe 0 mit Demenz)  

Pflegegeld 316 € + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*
= 1.130 € im Monat Eigenanteil

Pflegegrad 2 (alte Pflegestufe I)                         

Pflegegeld 316 € + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*
= 1.130 € im Monat Eigenanteil

Pflegegrad 3 (alte Pflegestufe I mit Demenz)

Pflegegeld 545 € + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*
= 901 € im Monat Eigenanteil

Pflegegrad 3 (alte Pflegestufe II)                         

Pflegegeld 545 € + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*
= 901 € im Monat Eigenanteil

Pflegegrad 4 (alte Pflegestufe II mit Demenz)

Pflegegeld 545 € + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*
= 718 € Eigenanteil im Monat

Pflegegrad 4 (alte Pflegestufe III)                       

Pflegegeld 738 € + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*
= 718 € im Monat Eigenanteil

Pflegegrad 5 (alte Pflegestufe III mit Demenz)

Pflegegeld + Verhinderungspflegegeld bis zu 201 € + Steuerersparnis 333 €*

*Steuervorteile bis zu 333 € im Monat. Bitte beachten Sie, dass wir als Vermittler keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Erkundigen Sie sich bitte bezüglich der dargestellten Steuervorteile bei Ihrem Steuerberater.

Die exakte Höhe der Kosten basiert auf Ihren Anforderungen an die Betreuungskraft. Kriterien dafür sind zum Beispiel:

  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
  • Erwartungen an die Qualifikation bzw. Grundpflegekenntnisse der Betreuungskraft
  • Betreuung einer zweiten Person im Haushalt

Mit den erhöhten Pflegegeldleistungen und der steuerlichen Ersparnis von bis zu 333 €* im Monat, können Sie sich weiterhin eine Betreuungskraft mit weniger als 1.000 € Eigenanteil im Monat leisten.

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